18. - 22. Schwangerschaftswoche
Gründe zur Durchführung einer weiterführenden Untersuchung (Organscreening) ergeben sich aus der Vorgeschichte (besondere Erkrankungen oder Fehlbildungen in der Familie oder vorherigen Schwangerschaften, Medikamenteneinnahme, Z. n. Sterilitätstherapie, Alter etc.) oder aus auffälligen Befunden im Schwangerschaftsverlauf (Auffälligkeiten oder Unklarheiten im Basisultraschall, Infektionen, drohende Frühgeburt). Zusätzlich kann der Wunsch nach mehr Information über die Entwicklung des Ungeborenen ein Grund für diese Untersuchung sein.
Ziel der Ultraschalluntersuchung
Ziel dieser Untersuchung ist es, Informationen über die Schwangerschaft und den Zustand des ungeborenen Kindes zu erhalten.
Es werden die einsehbaren Organe (Gehirn, Gesicht, Lunge, Herz, Abdomen, Bauchwand, Nieren, Blase, Nabelschnur, Wirbelsäule, Skelett) hinsichtlich ihrer korrekten Ausbildung und zeitgerechten Entwicklung detailliert untersucht. Außerdem werden die Fruchtwasser- und Mutterkuchenauffälligkeiten untersucht. So können häufig Gefährdungen des ungeborenen Kindes frühzeitig erkannt werden, und es kann eventuell hilfreich eingegriffen werden, beispielsweise durch eine Behandlung des Feten innerhalb der Gebärmutter über die Mutter, die Vorbereitung einer Behandlung nach der Geburt, oder durch das Vorbereiten von Entscheidungen zu Geburtsart, Geburtsort und Geburtszeitpunkt.
Einschränkungen der Aussagekraft der Ultraschalluntersuchung
Die Aussagekraft der Untersuchung hängt von verschiedenen Faktoren ab. So liegt der beste Zeitpunkt zur Untersuchung zwischen der 19-22 Schwangerschaftswoche.
In der Hand eines erfahrenen und spezialisierten Untersuchers können ca. 90% aller mit Ultraschall erkennbarer Fehlbildungen erkannt werden. Aber auch bei hervorragender Gerätequalität, höchster Sorgfalt und größter Erfahrung des Untersuchers können in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Untersuchung und dabei herrschenden Untersuchungsbedingen nicht immer alle Fehlbildungen und Veränderungen erkannt werden.
Die Aussagekraft von Ultraschalluntersuchungen ist , aber auch von individuellen Besonderheiten wie Schwangerschaftsalter, Lage des Kindes, Plazentalage, Fruchtwassermenge und insbesondere der Bauchdeckendicke abhängig.
Grundsätzlich können Chromosomenstörungen (z.B. Trisomie 21 = Down Syndrom) Stoffwechselerkrankungen oder Syndrome dann nicht erkannt werden, wenn sie keine körperlichen Veränderungen oder Fehlbildungen bewirken, die im Ultraschall darstellbar sind.
In den meisten Fällen ergeben sich bei pränatal diagnostischen Untersuchungen unauffällige Befunde, die Ängste nehmen und die werdenden Eltern für den weiteren Schwangerschaftsverlauf beruhigen können.
Bei einigen angeborenen Fehlbildungen wie beispielsweise schwerwiegenden Herzfehlern oder Verschlussstörungen der Wirbelsäule oder der Bauchwand können die Behandlungsergebnisse und die Prognose durch eine optimierte Behandlung in der Schwangerschaft, bei der Geburt oder kurz nach der Geburt durch die pränatale Diagnose wesentlich verbessert werden.
Einige schwerwiegende Erkrankungen des Kindes wie Herzrhythmusstörungen, Herzinsuffizienz (‚Herzschwäche'), Bluterkrankungen, Infektionen, Zwillingstransfusionssyndrom, Spina bifida ("offener Rücken") oder Zwerchfellbruch können auch schon vor der Geburt erfolgreich behandelt werden.
Die geänderten Mutterschafts-Richtlinien:
Mit lnkrafttreten der geänderten Mutterschafts-Richtlinien (MuRL) zum 1. Juli 2013 haben alle Frauen im Rahmen der Schwangerenbetreuung Anspruch auf weitere Ultraschallleistungen. Neu ist ein "Organscreening", das im zweiten Trimester durchgeführt werden kann.
Die Kosten für diese aufwendige, qualifikationsbedingte Ultraschalluntersuchung werden von den Krankenkassen erstattet.
Bilder zum Organscreening
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Querschnitt Hirnsubstanz | ||
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Gesichtsprofil vorn | Gesichtsprofil seitlich | Augenhöhle |
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Herz und große Gefäße |
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Von links nach rechts: Nabelschnur, Blase, Nieren, Wirbelsäule |
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Arme, Beine und Muttermundkanal |
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